Worauf ist beim Carsharing zu achten?


Carsharing hat sich inzwischen an vielen Orten im städtischen Verkehr etabliert. Die verschiedenen Systeme und Leistungen unterscheiden sich teils deutlich. Ist ein Carsharing-Auto an dem angegebenen Ort nicht zu finden, sollte sich der Nutzer umgehend mit dem Anbieter in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen absprechen, rät der ADAC.

Carsharing

Dasselbe gilt, wenn am Fahrzeug erhebliche Schäden sind. Der Nutzer ist nicht aufgrund der Registrierung automatisch in der Haftung. Es muss sein Verschulden vorliegen.

 

Ein Unfall ist dem Anbieter unverzüglich zu melden. Keinesfalls sollte ein Schuldanerkenntnis unterschrieben werden. Meist ist der Nutzer nach den AGB auch dazu verpflichtet, die Polizei in jedem Fall zu holen, die aber nicht jeden (kleinen) Unfallschaden aufnimmt. Gerade dann ist es wichtig, die Adressen der Unfallbeteiligten und der anwesenden Zeugen sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu notieren.

 

Wird ein Auto nicht ordnungsgemäß abgestellt und es ist ein Bußgeld zu zahlen, kann der Betreiber durch das Ein- und Ausloggen bei jeder Fahrt den verantwortlichen Nutzer ausfindig machen. Häufig folgt dann auf das Knöllchen noch eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr des Carsharing-Anbieters. Diese variieren.

 

Carsharing-Nutzer sollten sich grundsätzlich vor Anmietung über Preise, sonstige Gebühren und Extrakosten informieren. Vor jeder Fahrt ist das Fahrzeug sorgfältig auf Schäden und Mängel zu überprüfen. Gefundene Schäden müssen dem Anbieter direkt gemeldet oder in einem Handbuch im Auto eingetragen werden. Es ist darauf zu achten, dass alle wichtigen Dokumente (Tank-, Parkkarte oder Parkausweis) im Auto sind.

 

Die Tankregelung ist vor dem Start klären: Viele Anbieter betanken ihre Fahrzeuge selbst, räumen den Nutzern allerdings Freiminuten ein, wenn diese das Auftanken übernehmen. Dafür liegen meist Tankkarten in den Carsharing-Autos bereit. Auch sollte der Versicherungsschutz kontrolliert werden. Vor der Fahrt sollte sich der Carsharer auch über die maximale Kilometeranzahl informieren, die eingehalten werden muss. Sofern eine angegebene Grenze überschritten wurde, können gegebenenfalls  auch Zusatzkosten anfallen... (ampnet/SW)