ZDK reagiert mit Unverständnis.




Nach den Beschlüssen des Krisengipfels bleiben die Kfz-Werkstätten aufgrund ihrer Systemrelevanz geöffnet, und auch Fahrzeuge können weiterhin produziert werden. Der stationäre Autohandel als Absatzkanal bleibt jedoch erst einmal definitiv bis Mitte Februar untersagt. Das stößt beim ZDK auf großes Unverständnis.

 

„Die Betriebe sind geöffnet, denn sie dürfen weiter reparieren, aber dem Kunden vor Ort nichts verkaufen“, skizziert ganz einfach ZDK-Präsident Jürgen Karpinski die aktuelle Lage. Dass das Werkstattgeschäft zu der Aufrechterhaltung der Mobilität auch in der Pandemie weiterlaufen muss, stehe außer Zweifel. Das gleichzeitige Verbot des Verkaufs in ein und demselben Betrieb führe aber zu paradoxen Situationen: „Die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens ist unsinnig, aber erlaubt. Dem auf das Auto angewiesenen Kunden ein bereitstehendes Ersatzfahrzeug zu verkaufen, ist dringend erforderlich, aber verboten“, so Jürgen Karpinski.

 

Das Kfz-Gewerbe würde diese unverständlichen Regelungen gleichwohl akzeptieren und problemlos mittragen, wenn sie denn aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich wären. Dies sei jedoch nicht der Fall. Die großflächigen und hohen Verkaufsräume in den meisten Autohäusern und die vergleichsweise geringe Zahl gleichzeitig anwesender Kunden in Verbindung mit umfassenden Hygienekonzepten stellten keine erhöhte Infektionsgefahr in dieser Phase dar.

 

„Mit der Verlängerung des Lockdowns wird die Schraube nun wieder ein Stück umgedreht und erhöht dadurch den wirtschaftlichen Druck auf die mittelständisch geprägten Händler“, so Vize Thomas Peckruhn. (ampnet/TX)