ZDK zweifelt die 2G-Regel an.




Die vom neuen und 9. Bundeskanzler Olaf Scholz ins Spiel gebrachte bundesweite 2G-Regelung für den gesamten deutschen Einzelhandel stößt im Kraftfahrzeuggewerbe auf Ablehnung. In seiner Online-Sitzung sprach sich der Vorstand des ZDK für eine differenziertere Betrachtung aus. Zugangsbeschränkungen für Autohäuser kein geeignetes Mittel.

 

Die Autohäuser seien erwiesenermaßen keine Infektionsherde, da sie in der Regel über große Ausstellungs- und Verkaufsbereiche verfügten, in denen jeweils nur wenige Kunden gleichzeitig anwesend seien, deshalb weder Gedränge noch Schlange stehen herrsche. Insofern müssten die Kundinnen und Kunden auch weiterhin die Möglichkeit haben, auf Basis eines negativen Schnelltestergebnisses ein Autohaus aufzusuchen.

 

Die möglichen Beschränkungen treffen den Autohandel aus Sicht des ZDK „in einer äußerst kritischen Phase“. Erst sei der Präsenzhandel im ersten Halbjahr durch den Lockdown fast komplett lahmgelegt worden, als es dann endlich hätte losgehen können, habe die Halbleiter-Krise in der zweiten Jahreshälfte das Neuwagengeschäft verhagelt. „Daher wird 2021 wohl noch schlechter ausfallen als das Krisenjahr 2020“, vermutet ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Eine erneute Einschränkung sei für den Automobilhandel „weder zu verkraften noch wirklich zumutbar“. (ampnet/TX)