Zusätzliche Mangelkategorie bei der HU.




Bei der HU wird es ab 20. Mai 2018 Änderungen geben. Die neuen Vorgaben der EU-Richtlinie werden zu diesem Zeitpunkt in nationales Recht umgesetzt. Viele der Änderungen werden Autofahrer nach Dekra-Einschätzung nicht einmal bemerken. Neu ist eine Mangelkategorie, die im Rahmen der EU-Harmonisierung eingeführt wird.

 

Zu den vier Kategorien „Ohne Mangel“, „Geringer Mangel“, „Erheblicher Mangel“ und „Verkehrsunsicher“ kommt nun die zusätzliche Einstufung „Gefährlicher Mangel“. Dieses Prüfergebnis stellt eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie „Verkehrsunsicher“ dar. Damit bescheinigt der Prüfer dem Halter, dass diese Mängel an seinem Fahrzeug den Verkehr gefährden. Eine Fahrt direkt nach Hause oder zur Reparatur wird noch als vertretbar angesehen. Bei der Einstufung als „Verkehrsunsicher“ muss, wie bisher, die Prüfplakette entfernt und die Zulassungsbehörde direkt informiert werden.

 

Ansonsten ändern sich laut Dekra Einstufungen oder Bezeichnungen einzelner Mängel. Das geschieht nur wegen begrifflicher Präzisierungen und betreffen meist die Arbeit der Sachverständigenorganisationen, am Ende also weniger das HU-Ergebnis für die Fahrzeughalter. Auch auf den Umfang und die Prüftiefe der Untersuchung hat die neue Richtlinie laut den Dekra-Experten fast gar keine Auswirkungen. (ampnet/TX)