Zwingende Einstufung als Luftfracht mit hohem Risiko!




Falls der anliefernde Fahrer sich nicht ausweisen kann oder sogar will, muss die Fracht automatisch als „Luftfracht mit hohem Risiko“ (HRCM) eingestuft werden, besagt die LBA-Verordnung. „Das gilt auch für bereits unsichere Sendungen“, erläutert es Holger Hilger, Geschäftsführer und Gründer von First Class Zollservice. (TX)